Mülheim an der Ruhr: Alter Stadtfriedhof (1812)

Der Altstadtfriedhof, auch „alter Friedhof“ genannt, ist ein 1812 auf Geheiß von Napoleon angelegter Friedhof in Mülheim a.d. Ruhr. Heute ist er eine parkähnliche Grünanlage in der Mülheimer Altstadt. Der komplett unter Denkmalschutz stehende Altstadtfriedhof mit seinen Grabmalen einfacher Bürger, städtischer und kirchlicher Oberen und Unternehmerfamilien ist ein wichtiges Zeugnis der Mülheimer Stadtgeschichte und ein Dokument historischer Begräbniskultur.

Der Altstadtfriedhof wurde am 12. November 1812 geweiht. Zunächst umfasste der Friedhof nur einen schmalen Streifen Land beiderseits des Friedhofwegs, wurde jedoch zwischen 1835 und 1878 schrittweise durch Zukäufe von Gartenland erweitert. 1889 wurde das Torhaus an der Kettwiger Straße mit einer Wohnung für den Friedhofswärter und einem Trauerraum errichtet. Zur Jahrhundertwende wurde der nördliche Teil für die Beisetzung in Reihengräbern geschlossen. 1907 wurde die Trauerhalle errichtet und der Friedhof erreichte seine endgültige Größe. Mit der Eröffnung des Mülheimer Hauptfriedhofes am 15. April 1916 wurde auch der südliche Teil des alten Friedhofs für Bestattungen in Reihengräbern geschlossen. Beerdigungen in Wahlgräbern waren bis zur vollständigen Schließung im Jahre 1967 möglich. Mit Sondergenehmigung fanden noch Erbbegräbnisse in den Jahren 1981 und 1991 statt.

Bereits nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Umfriedung des nördlichen Teils entfernt. Er ist heute als offene Grünfläche gestaltet und nur noch wenige Grabmonumente erinnern an die frühere Nutzung.

Am 20. September 1984 wurde der Altstadtfriedhof unter Denkmalschutz gestellt. Seit 1988 sind im Südteil wieder Urnenbestattungen möglich. Insbesondere sind zum Erhalt des Friedhofs und seiner historischen Struktur Patenschaften für Grabstätten möglich. Der Pate verpflichtet sich zur gärtnerischen Pflege des Grabes sowie zum Erhalt und gegebenenfalls zur Restaurierung der denkmalwerten baulichen Anlagen und erwirbt hierdurch das Recht, auf der Grabstätte bis zu vier Urnen beizusetzen.